Teinahmebedingungen für Kurse und Freizeiten

Der Veranstalter der Kurse und Freizeiten ist die Gemeinschaft der Teilnehmer. Organisator der Veranstaltungen ist der Skiclub Hockenheim.

ANMELDUNG:

An Kursen und Freizeiten des Skiclub Hockenheim e.V. können alle Wintersportfreunde teilnehmen. Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars gemäß des aktuellen Programmheftes oder durch Anforderung bei dem entsprechenden Freizeitleiter gültig. Diese schriftliche Anmeldung ist direkt an den Freizeitleiter zu richten. Mündliche Anmeldungen werden als nicht verbindlich angesehen. Die endgültige Reservierung erfolgt nach Eingang der Zahlung.

TEILNEHMERBETRAG:

Der angegebene Teilnehmerbetrag umfasst die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Die Beträge sind zugunsten aller Teilnehmer kalkuliert. Erhöhen sich die Kosten nachträglich oder verändert sich der Wechselkurs zu unseren Ungunsten, so behalten wir uns vor, diese Mehrkosten auf die Gesamtheit der Teilnehmer umzulegen.

ZAHLUNGSWEISE:

Sämtliche Zahlungen sind mit dem entsprechenden Verwendungshinweis auf die in der Ausschreibung genannten Konten zu überweisen.

TEILNAHMEBERECHTIGT:

Ohne gültige Überweisung des Teilnehmerbetrages besteht keine Mitfahrmöglichkeit. Die Teilnahme ist nur gültig für die gebuchte Reise und kann nur rückerstattet werden, wenn infolge höherer Gewalt die Veranstaltung verschoben werden muss oder ausfällt.

AUSWEISPAPIERE:

Jeder Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere wie Pass oder Personalausweis selbst verantwortlich. Werden Teilnehmer ohne gültigen Papiere bei einer Kontrolle oder beim Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen die anfallenden Kosten und die entstehenden Ausfallkosten zu Lasten des Teilnehmers.

SELBSTFAHRER:

Teilnehmer, die mit dem eigenen PKW anfahren oder von einem Erziehungsberechtigten zum Zielort oder zur Veranstaltung gebracht werden, erhalten keine Rückerstattung, der in unserem Teilnehmerbetrag einkalkulierten Fahrtkosten. Der Freizeitleiter ist in jedem Fall über die Selbstfahrt zu informieren.

HAFTUNG:

Die Haftung bei Verlusten, Beschädigungen, Verspätungen oder sonstigen Unregemäßigkeiten können wir nicht übernehmen. Dies gilt auch bei allen Transporten der jeweiligen Verkehrs- und Liftunternehmen und den evtl. daraus entstehenden Folgen. Für Diebstahl jeglicher Art kommen wir grundsätzlich nicht auf. Die Teilnahme an den Kursen, Freizeiten und allen damit verbundenen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass weder der Organisator noch der Freizeitleiter, Skilehrer oder Betreuer eine Haftung irgendwelcher Art übernehmen.

PROGRAMMÄNDERUNG:

Programmänderungen hinsichtlich des Fernzieles, der Unterkunft und Gestaltung, sowie das Absagen der Kurse, Freizeiten und sonstigen Veranstaltungen, müssen wir uns vorbehalten. Nur im Falle einer Absage sind wir zur Rückerstattung des an uns überwiesenen Betrages verpflichtet. Muss infolge höherer Gewalt die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, so besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

JUGENDORDNUNG:

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift übertragen Sie für die Dauer der Freizeit die Erziehungsberechtigung und Verantwortung der jeweiligen Leitung. Mit der Anmeldung eines Jugendlichen zu Kursen oder Freizeiten verpflichtet sich der Jugendliche in Übereinstimmung mit seinen Erziehungsberechtigten, den Weisungen der Freizeitleitung und den Betreuern Folge zu leisten, sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen ist der jeweilige Leiter der Veranstaltung ermächtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf dessen Kosten bzw. auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken. Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages besteht in diesem Falle nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht berechtigt sich im Skigebiet ohne Aufsicht eines Übungsleiter zu bewegen.

RAUCHVERBOT – DROGEN:

Bei unseren Bustouren gilt ein absolutes Rauchverbot im Fahrgastraum. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitnahme von Drogen aller Art, sowie Aufputschmittel bei unseren Reisen strengstens untersagt sind.

VERSICHERUNG:

Alle Teilnehmer sollten einen Versicherungsschutz haben. Der Abschluss einer DSV – Versicherung wird empfohlen.

SICHERUNGSSCHEIN:

Jedem Teilnehmer an Kursen, Freizeiten und Veranstaltungen wird bei Reiseantritt der Sicherungsschein nach § 651 des BGB übergeben.

RÜCKTRITT:

Tritt ein Teilnehmer vor Beginn der Reise zurück, muss er die Ausfallkosten zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang des Schreibens beim Freizeitleiter. Bei Rücktritt entstehen pro Person folgende Kosten.

- bis 30 Tage vor Reisebeginn wird die Anzahlung einbehalten
- Ist der kompl. Reisebetrag bereits bezahlt
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
- bis 20 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- bis 10 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
- bis 5 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- nicht Erscheinen bei der Abfahrt 80 % des Reisepreises

Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

KLEINKINDER:

Die Teilnahme von Kleinkindern unter 5 Jahren ist nicht empfehlenswert. Sonderegelungen bedürfen die Absprache mit dem Freizeitleiter.

LEITUNG:

Bei allen Kursen, Freizeiten und Veranstaltungen werden geschulte Freizeitleiter, ausgebildete Übungsleiter und Betreuer eingesetzt.

gez. SKICLUB HOCKENHEIM e.V. 1968
Überarbeitet und gültig ab 16. Juli 2013